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Kellerbräu – Wie original ist Original?

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Über die momentane Situation in Ried und den Wirbel um das Kellerbräu hat proBIER.at ja bereits aus Sicht der jeweiligen Beteiligten berichtet. In diesem Zusammenhang ist die Frage nach dem “Original” aufgetaucht. Wann ist ein Bier original? Was braucht es dazu? Reicht alleine das Rezept?

Baumgartner Geschäftsführer Gerhard Altendorfer hat seine Sicht in Bezug auf das “Kellerbräu” im proBIER.at Interview sehr klar dargelegt. Auf die Frage wie es sich denn mit dem Rezept verhalte, welches angeblich inklusive entsprechendem ehemaligen “Kellerbräu” Brauer auch zu der Brauerei Ried gewandert ist, bekamen wir die Antwort, das dies ein großer Irrglaube sei.

Die Brauerei Ried gibt aus seiner Sicht zu unrecht vor mit diesem ehemaligen Mitarbeiter die Rezeptur zu haben. Dieser Mitarbeiter war laut Altendorfer aber kein Brauer sondern ein LKW Chauffeur von Kellerbräu. Die Rezeptur für das Kellerbräu ist für den Baumgartner Geschäftsführer ausschließlich im Besitz der Familie Fischer und diese hat mit und bei Baumgartner in Schärding das originale “Kellerbräu-Naturtrüb“ gebraut.

Anderslautende Meldungen sind aus Schärdinger Sicht eine Irreführung des Konsumenten. Auch die Tatsache, dass man bei Baumgartner mit einer Lizenz der Familie Fischer und dem Braumeister arbeitet, der das Bier 37 Jahre lang gebraut hat, sieht man als eindeutigen Nachweis,  das “Original” im eigenen Haus zu haben. Das die Namensrechte an “Kellerbräu” nicht von der Familie Fischer langfristig gesichert wurden bestätigt er aber gegenüber proBIER.at. Jedoch habe man von der Familie Fischer um Zuge der Immobilientransaktion auch die Genehmigung erhalten den Namen “Kellerbräu” zu verwenden.

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Beim Markeneintrag “Kellerbräu” war man in Ried offensichtlich schneller.

Natürlich wollte ich hierzu auch die Definition und Ansicht von der Brauerei Ried einholen. Braumeister Josef Niklas stand mir hier freundlicherweise für ein Gespräch zur Verfügung. Die Frage nach dem “Original” sieht er so, dass es zurzeit ja grundsätzlich nur darum gehen kann ob man im Besitz der original Rezeptur ist. Diese, so versichert er gegenüber proBIER.at, ist auch im Besitz der Brauerei Ried. Und das nicht erst seit dem der genannte Mitarbeiter bei den Riedern angeheuert hat. In einer Brauerei liegt die Rezeptur im Sudhaus auf, “da haben viele Zugriff darauf”, so der Rieder Braumeister.

Mit der Rezeptur in der Hand sieht man sich bei der Brauerei Ried nun durchaus in der Lage das Kellerbräu-Rezept ebenfalls zu brauen. Im Prinzip sei das wie ein Backrezept für einen Kuchen, wenn man die Zutaten und Mengen kennt, dann kann prinzipiell jeder diesen “Kuchen” nachbacken.

Auch die Frage mit den Namensrechten ist für Niklas aus seiner Sicht unproblematisch. Man habe sich – sogar noch bevor die Kellerbrauerei endgültig geschlossen wurde – die Namensrechte für “Kellerbräu” markenrechtlich eintragen lassen. Hier sei man einfach schneller gewesen.

In Bezug auf die Betreibergesellschaft des “Kellerbräu”-Gasthauses, der “Gasthof Kellerbräu BetriebsGmbH”, spielt Josef Niklas nun auch eine neue wichtige Rolle. Die Brauerei Ried seit hier zu 49% eingestiegen und zukünftig teilen sich Alois Stamminger und Josef Niklas die Geschäftsführung dieser Gesellschaft.

Die Angelegenheit in Ried bleibt also spannend – vielleicht bietet sich die Jahreszeit aber für  an und es gibt doch noch einen Schritt aufeinander zu!