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“Mia san mia!”? – Reinheitsgebot wird immaterielles Kulturgut in Bayern

“Mia san mia!”? – Reinheitsgebot wird immaterielles Kulturgut in Bayern

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Das Thema Reinheitsgebot und “Weltkulturerbe” lässt uns irgendwie nicht los. Klar, das Jahr 2016 und damit der 500. Geburtstag rückt immer näher und die Branchenverbände und Reinheitsgebots-Lobbyisten bringen sich da schon mal langsam aber sicher in Stellung.

Genauso klar auch, dass die Schaar der Gegner – oder sagen wir mal vorsichtiger “Kritiker” – immer größer und auch lauter wird. Realistisch betrachtet wird das Jahr 2016 den Geburtstag mit allem Prunk und Gloria abfeiern. Daran besteht für mich zumindest kein Zweifel. Was danach kommt, das wird dann die Zeit zeigen. Ich persönlich glaube aber, dass es recht bald ein sukzessives aufweichen geben wird – vielleicht traut sich sogar wirklich wer vor den Europäischen Gerichtshof. Ein etwaiges Verfahren vor 2016 dürfte sicher entsprechend so torpediert werden, dass ein Urteil erst 2017 zu erwarten ist.

An dieser Stelle bitte ich den Begriff “Reinheitsgebot” wieder synonym mit Inhalten wie §9 des vorläufigen Biergesetzes zu verstehen. Es geht schlicht um die Regelungen, was in Deutschland als “Bier” verkehrsfähig ist und was eben nicht. Ihr versteht hoffentlich was ich meine.

Der erste Versuch das “Reinheitsgebot” von 1516 als immaterielles UNESCO Kulturerbe eintragen zu lassen ging schon einmal schief. Der Vorsitzende des Auswahlgremiums Prof. Dr. Christoph Wulf erläuterte die Ablehnung es damals so: “Das Bierbrauen nach dem Reinheitsgebot wurde in der dem Komitee vorliegenden Bewerbung leider nicht überzeugend dargestellt. Hier stand die Lebensmittelvorschrift zu sehr im Vordergrund. Wir hatten auch den Eindruck, dass die Bierproduktion inzwischen sehr industriell geprägt ist. Der Mensch als Wissensträger der Brautradition scheint zunehmend eine nachrangige Rolle zu spielen.“.

Ich selbst hatte mich ja damals versucht schlau zu machen, welche Kriterien eigentlich erfüllt sein müssen, um ein immaterielles Kulturerbe zu werden und dann versucht dies mit meinem Menschenverstand auf das Reinheitsgebot umzulegen. Hier nochmal nachzulesen.

Ich habe so keinen richtigen Ansatzpunkt gefunden – aber ich werde natürlich auch nicht wirklich gefragt.

Umso überraschter waren wir dann aber alle wohl, als auf einmal bekannt wurde, dass Bayern das Reinheitsgebot als immaterielles Kulturerbe anerkannt hat und wird dies im April 2016 erneut der entsprechend zuständigen Kultusministerkonferenz als immaterielles UNESCO Kulturerbe vorschlagen wird.

Auch wenn sicher viele jetzt durchatmen werden und die Uhren in Bayern anders gehen sehen. Ich habe einfach mal nachgefragt.

Und siehe da, etwas verzögert, aber doch antwortet mir tatsächlich das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf meine Fragen. Eigentlich ging es mit um genau zwei Dinge:

1.) Sind die Kriterien in Bayern eventuell andere als bei der UNESCO, oder sind die gleich/ähnlich? Es kann ja jeder seine eigenen Regeln aufstellen und warum also sollte Bayern hier nicht andere Maßstäbe ansetzen.

Die Antwort des Ministerium war dann aber so, dass die Kriterien auch in Bayern sind in der Tat aus der einschlägigen UNESCO-Konvention abgeleitet sind. Zum nachlesen nochmal hier: http://www.unesco.de/infothek/dokumente/uebereinkommen/ike-konvention.html – Ergo: Auch wenn es explizit so nicht gesagt wurde, ich darf wohl annehmen, dass es keine wirklichen substanziellen Abweichungen gibt.

Hier war also keine Erklärung zu holen. Aber vielleicht hat man an der Begründung etwas geändert und die Bedeutung des Reinheitsgebotes neu dargestellt. Ich habe deshalb noch einmal nach der Begründung angefragt, die zu der Aufnahme in Bayern als immaterielles Kulturgut und damit auch zur Aufnahme auf die Vorschlagsliste für die o.g. Kultusministerkonferenz geführt hat. Schon bei der Frage an das Ministerium habe ich keinen Zweifel daran gelassen, dass ich doch davon ausgehe, dass das Reinheitsgebot von bayerischer Seite auch entsprechend gepusht werden soll – auch wenn hier noch einmal ein Auswahlgremium aus den vorliegenden 13 Vorschlägen auf vier tatsächlich weiterzuleitende reduziert. Das Reinheitsgebot ist meiner Meinung nach doch sicher dabei.

Die Ernüchterung kam bei der Antwort, denn hier schickt man mir, nach einer Erläuterung des Nominierungsverfahrens noch den gewünschten Auszug aus der Begründung für die Aufnahme des bayerischen Reinheitsgebots in das Bayerische Landesverzeichnis für das Immaterielle Kulturerbe: Die bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot des Jahres 1516 erlaubt für das Brauen von Bier nur die Verwendung von Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Diese zunächst nur für das damalige Herzogtum Bayern in Ingolstadt erlassene Verordnung bildet die Basis für eine nahezu 500-jährige handwerkliche Tradition des Bierbrauens, die als „Braukunst“ bezeichnet wird. Denn es erfordert tradiertes Wissen und handwerkliches Können, um aus nur vier zulässigen natürlichen Zutaten eine Vielfalt an Bieren zu produzieren. Die verschiedensten Biersorten spiegeln in beeindruckender Weise die über Jahrhunderte entwickelten, regional differierenden Brauhandwerkstechniken. Organisiert im Bayerischen Brauerbund mit seinen 240 Mitgliedsunternehmen, gehört für die bayerischen Brauer die Bierherstellung nach dem Reinheitsgebot immer noch zum grundlegenden Selbstverständnis.“

Man möge mich eines besseren belehren, aber für mich sieht das nach einer Mischung aus “Mia san mia!” und “Akzeptanz durch Penetranz!” aus. Die Begründung bringt im Wortlaut nichts, das für mich neue Aspekte erkennen lässt. Vielmehr schaut es einfach nach einem neuen Versuch aus – frei nach dem Motto: “Vielleicht klappt´s diesmal ja mit dem Kopf durch die Wand!”.

Eines scheint für mich  jedenfalls erreicht: In Bayern ist kulturgutmäßig die Welt nach der Aufnahme ohnehin in bester Ordnung – und was der Rest der Welt so macht und denkt scheint wie immer eher sekundär. Ich geh und mache mir jetzt eine schöne Gose auf!

An dieser Stelle auch noch ein Hinweis auf einen schönen und lesenswerten Kommentar zum gleichen Thema von Bloggerkollege Felix bei Lieblingsbier.de – Hier klicken

Prost und einen schönen Sonntag mit weiß-blauem Himmel
Martin